Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Beratung, keine Rechtsberatung und keine medizinische oder pflegerische Einzelfallentscheidung.

Das Einkaufen wird anstrengender, Mahlzeiten fallen aus, nachts braucht jemand Hilfe: Oft wächst der Unterstützungsbedarf Schritt für Schritt. Wer nach 24-Stunden-Pflege in Frankfurt sucht, möchte meist zweierlei ermöglichen: im vertrauten Zuhause bleiben und Angehörige entlasten. Eine Betreuungskraft im Haushalt kann dabei helfen. Entscheidend ist, wie ihr Einsatz mit Pflege, freien Zeiten und verlässlicher Vertretung zusammenpasst.

Was bedeutet „24-Stunden-Pflege“?

Der gebräuchliche Begriff beschreibt meist eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und vereinbarte Aufgaben übernimmt. Dafür wird auch „Live-in-Betreuung“ gesagt. Er bedeutet keine ununterbrochene Arbeit oder ständige Einsatzbereitschaft einer einzigen Person. Anwesenheit in der Wohnung ist nicht automatisch Arbeitszeit; tatsächlich verlangter Bereitschaftsdienst kann aber vergütungspflichtig sein. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Anspruch auch für nach Deutschland entsandte Betreuungskräfte bestätigt.

Arbeitszeiten, Pausen, freie Zeiten und nächtliche Aufgaben müssen zur tatsächlichen Situation passen. Welche arbeitsrechtlichen Regeln im konkreten Modell gelten, hängt auch von dessen Gestaltung ab; das Arbeitszeitgesetz enthält besondere Ausnahmen. Lassen Sie die Organisation nachvollziehbar erklären, statt sich auf die Bezeichnung „24 Stunden“ zu verlassen.

Passt eine Betreuung im eigenen Zuhause?

Beginnen Sie mit den Wünschen der älteren Person. Welche Gewohnheiten sollen bleiben? Wobei möchte sie Hilfe, wobei ausdrücklich nicht? Eine fremde Person im eigenen Zuhause verändert Nähe und Privatsphäre. Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft, Zugang zu Bad und Küche sowie Absprachen zu Verpflegung und Internet gehören deshalb ins Erstgespräch.

Notieren Sie für einige Tage, wann Unterstützung nötig ist: beim Aufstehen, Essen, Toilettengang, Unterwegssein und nachts. Schreiben Sie dazu, ob jemand allein sicher helfen kann. Regelmäßige Nachteinsätze, aufwendige Transfers oder ein hoher medizinischer Bedarf verlangen zusätzliche Personen, Hilfsmittel oder professionelle Dienste. Auch Tagespflege oder eine stationäre Versorgung können passend sein. Die Entscheidung sollte sich am Menschen und am tatsächlich abdeckbaren Bedarf orientieren.

Wer übernimmt welche Aufgaben?

Eine Betreuungskraft ist nicht automatisch eine examinierte Pflegefachperson. Hilfe beim Waschen oder Anziehen ist dennoch nicht pauschal ausgeschlossen. Entscheidend sind Erfahrung, Fähigkeiten und eine sichere Aufgabenverteilung. Ärztlich verordnete Behandlung und die fachliche Planung der Pflege müssen gesondert organisiert werden.

Betreuung, Pflege und Familie zusammendenken

Aufgaben bei der Betreuung zu Hause und Fragen zur sicheren Organisation
AufgabeMögliche UnterstützungVorher klären
Kochen, Einkaufen, Wäsche und GesellschaftBetreuungskraft innerhalb des vereinbarten Umfangs; ergänzend Familie oder Alltagshilfen.Für wen wird gekocht? Welche Wege und Haushaltsaufgaben sind enthalten?
Waschen, Anziehen und BewegungGeeignete Betreuungskraft oder ambulanter Pflegedienst, je nach Bedarf und Fähigkeiten.Kann eine Person sicher helfen? Braucht es Anleitung, Hilfsmittel oder eine zweite Person?
Medikamentengabe, Verbände und InjektionenMedizinische Versorgung mit behandelnden Fachpersonen und einem entsprechend qualifizierten Dienst abstimmen.Was ist verordnet? Wer führt es fachgerecht aus und dokumentiert es?
Hilfe nachts und in freien ZeitenGesondert geplante Abdeckung durch Angehörige, weitere Kräfte oder passende Dienste.Wie häufig ist Hilfe nötig? Wer übernimmt verbindlich, wenn die Betreuungskraft frei hat?

Bei Demenz zählen neben praktischer Hilfe vertraute Abläufe, verständliche Kommunikation und passende Erfahrung. Beschreiben Sie Orientierungsschwierigkeiten und nächtliche Unruhe offen. Die Pflegeprozessverantwortung, etwa die fachliche Bedarfsfeststellung und Pflegeplanung, gehört zu den vorbehaltenen Aufgaben von Pflegefachpersonen.

Mit welchen Kosten sollten Sie rechnen?

Die Verbraucherzentrale nennt für entsandte Haushaltshilfen eine Orientierung von etwa 2.800 bis 3.500 Euro monatlich. Häufig kommen Vermittlungsgebühren hinzu. Das ist kein Festpreis für Frankfurt und keine Zusage für einen bestimmten Pflegebedarf. Sprache, Aufgaben, Nächte, eine zweite zu betreuende Person und die Vertragsgestaltung können den Aufwand verändern.

Bitten Sie um ein schriftliches Gesamtangebot. Prüfen Sie zusätzlich:

  • Sind Vermittlung, laufende Begleitung und Wechsel enthalten?
  • Wie werden An- und Abreise sowie Feiertags- oder andere Zuschläge berechnet?
  • Was kosten Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Haushaltsausgaben?
  • Welche ergänzenden Pflege- oder Betreuungsdienste brauchen Sie?
  • Welche Kosten laufen bei Krankenhausaufenthalt, Unterbrechung oder Kündigung weiter?

Vergleichen Sie Angebote für denselben beschriebenen Bedarf. Ein niedriger Einstiegspreis hilft wenig, wenn notwendige Leistungen fehlen.

Was zahlt die Pflegeversicherung 2026?

Pflegegeld und ambulante Sachleistungen sind unterschiedliche Leistungen. Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person, wenn die häusliche Pflege entsprechend gesichert ist. Sachleistungen finanzieren zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste beziehungsweise entsprechend vertraglich eingebundene Einzelpflegekräfte. Sie sind kein frei verfügbares Budget für jede Vermittlungsrechnung.

Monatliche Pflegeleistungen, Stand September 2026

Pflegegeld und Höchstbeträge ambulanter Sachleistungen pro Monat im Jahr 2026
PflegegradPflegegeldAmbulante Sachleistungen, höchstens
1Kein AnspruchKein Anspruch
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

In den Pflegegraden 1 bis 5 gibt es außerdem den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er ist zweckgebunden und erstattet bestimmte anerkannte beziehungsweise zugelassene Angebote. Er lässt sich nicht automatisch von jeder Live-in-Rechnung abziehen. Unverbrauchte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.

Bei einer Kombinationsleistung vermindert sich das Pflegegeld anteilig nach der Nutzung der Sachleistungen. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss von der Pflegekasse erklären, welche Leistungen in Ihrem Fall abrechenbar sind.

Rechenbeispiel, kein Anbieterpreis: Ein angenommenes monatliches Gesamtangebot kostet 3.300 €. Bei Pflegegrad 3 und vollem Pflegegeldbezug bleiben nach 599 € Pflegegeld rechnerisch 2.701 €. Werden daneben 50 Prozent des Sachleistungsbudgets genutzt, also 748,50 € von 1.497 €, verbleiben 299,50 € Pflegegeld. Vom angenommenen Angebot sind dann noch 3.000,50 € zu finanzieren. Weitere Ausgaben und Leistungen außerhalb des Sachleistungsbudgets sind in dieser Beispielrechnung nicht enthalten.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Es gelten die jeweiligen Voraussetzungen, bei Verhinderungspflege etwa die vorübergehende Verhinderung einer privaten Pflegeperson. Dieser Betrag ist kein automatisch verfügbarer monatlicher Dauerzuschuss.

Für berücksichtigungsfähige Pflege- und Betreuungsleistungen kann nach § 35a EStG eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro jährlich, möglich sein. Rechnung, Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers und weitere steuerliche Voraussetzungen sind zu beachten. Planen Sie eine mögliche Steuerentlastung gesondert; sie ersetzt keine gesicherte laufende Finanzierung.

Eine Vermittlung sorgfältig auswählen

Ein Angebot sollte zu einem nachvollziehbaren Betreuungsplan führen. Fragen Sie vor einer Unterschrift:

  1. Wer ist Vertragspartner und Arbeitgeber? Bei Entsendung können Vermittlungsagentur und ausländischer Dienstleister verschiedene Rollen haben.
  2. Welche Aufgaben und Zeiten sind vereinbart? Wie werden Bereitschaft, Nächte und freie Zeiten tatsächlich organisiert?
  3. Welche Nachweise liegen vor? Bei Entsendung gehört die A1-Bescheinigung zur Prüfung. Sie betrifft die Sozialversicherung und ist kein umfassendes Qualitätssiegel.
  4. Passt die Person zur Situation? Welche Erfahrung, Sprachkenntnisse und Fähigkeiten sind für den konkreten Bedarf vorhanden?
  5. Was passiert bei Schwierigkeiten? Wer hilft bei Krankheit, einem unpassenden Einsatz oder einem Wechsel? Welche Fristen und Kosten gelten?

Für Familien, die dafür einen persönlichen Kontakt in der Region suchen, empfehlen wir Thalpos Pflegevermittlung für die 24-Stunden-Betreuung in Frankfurt als lokale Anlaufstelle. Die inhabergeführte Vermittlung hat ihren Sitz in Frankfurt und bietet häusliche Betreuung im Rhein-Main-Gebiet an, unter anderem in Offenbach, Wiesbaden, Hanau und im Taunus. Besprechen Sie dort Ihren Tages- und Nachtbedarf und bitten Sie um ein aufgeschlüsseltes Angebot. Ob ein konkreter Einsatz passt, lässt sich anhand derselben Fragen zu Aufgaben, Vertrag, Kosten und Vertretung beurteilen.

Der erste Schritt in Frankfurt

Eine unabhängige Beratung kann helfen, bevor Sie Angebote vergleichen. Der Pflegestützpunkt Frankfurt am Main berät kostenfrei und wettbewerbsneutral; auf Wunsch sind Hausbesuche möglich.

Pflegestützpunkt im Rathaus für Senioren: Hansaallee 150, 60320 Frankfurt am Main. Telefon: 0800 589 36 59, erreichbar montags bis freitags. Erfragen Sie einen passenden Termin. Im Rhein-Main-Umland wenden Sie sich an den Pflegestützpunkt Ihres Wohnorts oder an Ihre Pflegekasse.

Nehmen Sie Ihre Bedarfsnotizen, einen vorhandenen Pflegegradbescheid und die Angebote mit. Klären Sie zuerst Versorgung und Finanzierung, anschließend Vertrag und Start. Für die Übergabe helfen ein Tagesplan, wichtige Kontakte und klare Zuständigkeiten. Vereinbaren Sie nach den ersten Tagen ein Gespräch mit der älteren Person und der Betreuungskraft: Was funktioniert, was muss angepasst werden?

Wie Sie Aufgaben innerhalb der Familie aufteilen, beschreibt Wenn ein Angehöriger Unterstützung braucht. Anregungen, um Kontakte und vertraute Aktivitäten zu erhalten, finden Sie unter Begegnung und Teilhabe im Alter in Frankfurt.

Quellen und Prüfstand

Geprüft am 29. September 2026. Grundlage: Bundesgesundheitsministerium, „Häusliche Pflege“, „Ambulante Pflegesachleistungen“ und „Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag“; Verbraucherzentrale, Informationen zu ausländischen Betreuungskräften, Vermittlungsagenturen und A1; Bundesarbeitsgericht, Urteil 5 AZR 505/20 vom 24. Juni 2021; § 18 ArbZG, § 4 PflBG und § 35a EStG; Stadt Frankfurt, Pflegestützpunkt; öffentlich zugängliche Anbieterinformationen von Thalpos. Eine Prüfung einzelner Betreuungseinsätze war nicht Teil der Recherche.