Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Beratung, keine Rechtsberatung und keine medizinische oder pflegerische Einzelfallentscheidung.
Wenn der Familienalltag von Daueranspannung, wiederkehrenden Wutanfällen, Schulverweigerung oder Rückzug geprägt ist, geraten Eltern oft an emotionale Belastungsgrenzen. Viele zögern dennoch monatelang, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – aus Scham oder aus unbegründeter Sorge vor behördlicher Kontrolle durch das Jugendamt.
Das deutsche Kinder- und Jugendhilferecht hat die Erziehungsberatung jedoch genau für diese alltäglichen und besonderen Belastungsmomente geschaffen: als universelles, kostenfreies und streng vertrauliches Angebot für alle Familien.
Unterstützung ist ein gesetzliches Recht: § 28 SGB VIII
Ein gesetzlich verbriefter, individueller Rechtsanspruch für Eltern, Kinder und Jugendliche. Ziel ist die Klärung und Bewältigung von Erziehungsfragen, Entwicklungsauffälligkeiten und familiären Beziehungskonflikten. Das Angebot ist einkommensunabhängig, gebührenfrei und erfordert keinen vorherigen Antrag beim Jugendamt.
Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung setzt keine akute Notlage und keine Gefährdung voraus. Der Gesetzgeber versteht Beratung als präventive Maßnahme: Je früher Belastungen besprochen werden, desto verlässlicher lassen sich chronifizierte Verhaltensmuster auflösen.
Die wichtigsten rechtlichen Grundsätze im Überblick:
- Vollständige Kostenfreiheit: Gemäß § 90 SGB VIII dürfen für Erziehungsberatung weder Beratungsgebühren noch Kostenbeiträge von den Familien erhoben werden. Die Finanzierung erfolgt über die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen.
- Freier und direkter Zugang: Sie können jede anerkannte Beratungsstelle in Frankfurt direkt kontaktieren. Ein förmlicher Antrag bei Behörden ist nicht erforderlich.
- Eigenständiges Recht für Jugendliche: Nach § 8 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das uneingeschränkte Recht, sich bei Konflikten, Sorgen oder Notlagen auch ohne das Wissen oder die Anwesenheit der Eltern vertraulich beraten zu lassen.
Erziehungsberatung hat nichts mit behördlichen Kontrollbesuchen zu tun. Die Fachkräfte sind neutrale, allparteiliche Begleiter, die mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen, die zu Ihrer Lebensrealität passen.
Schweigepflicht und Datenschutz: Was erfährt das Jugendamt?
Eine der häufigsten Sorgen von Ratsuchenden ist die Befürchtung, dass Informationen an Behörden, Schulen oder Arbeitgeber weitergegeben werden. Das Gesetz schützt die Vertraulichkeit hierbei mit äußerster Strenge.
Fachkräfte in Erziehungs- und Familienberatungsstellen (Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten) unterliegen der strafrechtlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie den strengen Regeln des Sozialdatengeheimnisses (§§ 61 ff. SGB VIII).
- Keine Akteneinsicht: Beratungsstellen führen eigene, interne Dokumentationen. Weder das Jugend- und Sozialamt noch die Frankfurter Sozialrathäuser haben Zugriff auf diese Akten.
- Keine Meldepflicht: Das Jugendamt erfährt garantiert nichts von Ihrer Beratung, es sei denn, Sie erteilen der Beratungsstelle ausdrücklich eine schriftliche Schweigepflichtentbindung.
- Gesetzlicher Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII): Die Schweigepflicht darf und muss ausschließlich dann durchbrochen werden, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine akute und erhebliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegen (etwa schwere Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch). Selbst in solchen Ausnahmefällen schreibt das Gesetz vor, dass die Beratungsstelle zunächst anonymisiert eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) hinzuzieht und gemeinsam mit den Eltern versucht, Gefahren abzuwenden, bevor das Jugendamt informiert wird.
Abgrenzung: Welche Hilfe passt zu welchem Anliegen?
Im Frankfurter Hilfesystem existieren verschiedene spezialisierte Fachdienste. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Erziehungsberatung von benachbarten Angeboten unterscheidet:
| Versorgungsbereich | Rechtsgrundlage | Typische Zielgruppe & Anlässe | Zugang & Kosten | Frankfurter Träger & Institutionen |
|---|---|---|---|---|
| Erziehungsberatung (EB) | § 28 SGB VIII | Erziehungsfragen, Wutanfälle, Geschwisterstreit, Mediennutzung, Trennungskonflikte, Pubertät | Niedrigschwellig, direkt ohne Antrag, kostenfrei, Schweigepflicht (§ 203 StGB) | 14 Beratungsstellen (5 städtische Standorte, 9 freie Träger über ebffm.de) |
| Frühe Hilfen / Babylotsen | KKG / SGB VIII | Schwangere und Familien mit Säuglingen oder Kleinkindern (0 bis 3 Jahre) bei Überlastung | Präventiv, aufsuchend in Geburtskliniken, freiwillig und gebührenfrei | Netzwerk Frühe Hilfen Frankfurt, Babylotsen an allen Frankfurter Geburtskliniken |
| Schulpsychologischer Dienst | Hessisches Schulgesetz (HSchG) | Schulabsentismus, Prüfungsangst, Schullaufbahnfragen, schwere Konflikte im Klassenverband | Direkter Kontakt für Schüler, Eltern und Lehrkräfte, schulbezogen, kostenfrei | Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main (Stuttgarter Straße 18–24) |
| Hilfen zur Erziehung (HzE) | §§ 27 ff. SGB VIII | Strukturelle, dauerhafte Erziehungsdefizite; Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31) | Formaler Antrag und Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) über das Jugendamt nötig | 9 Sozialrathäuser des Jugend- und Sozialamts Frankfurt (Allgemeiner Sozialer Dienst) |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) | SGB V | Manifeste psychische Erkrankungen: schwere Depressionen, Essstörungen, akute Suizidalität | Medizinische Indikation, Überweisung durch Kinderarzt oder Notfallvorstellung | Klinik für KJP am Universitätsklinikum Frankfurt, Vitos Klinik Bamberger Hof |
Die Frankfurter Beratungslandschaft: Kommunale und freie Träger
In Frankfurt am Main sichert ein pluralistisches Netzwerk aus insgesamt 14 Erziehungs- und Familienberatungsstellen eine flächendeckende, stadtteilnahe Versorgung. Fünf Einrichtungen werden von der Stadt Frankfurt direkt geführt, neun weitere von freien Wohlfahrtsverbänden betrieben.
1. Kommunale Beratungsstellen des Jugend- und Sozialamts
Die städtischen Beratungsstellen sind regionalen Sozialregionen zugeordnet:
- Bergen-Enkheim: Borsigallee 19 (zuständig für Bergen-Enkheim, Fechenheim, Riederwald, Seckbach)
- Gallus: Kostheimer Straße 11–13 (zuständig für Gallus und Gutleutviertel)
- Goldstein: Straßburger Straße 31 (zuständig für Goldstein, Niederrad, Schwanheim)
- Sachsenhausen: Metzlerstraße 34 (zuständig für Sachsenhausen und Oberrad)
- Bornheim: Böttgerstraße 22 (zuständig für Bornheim und Nordend-Ost)
2. Freie Träger im Frankfurter Verbund
Ergänzend halten konfessionelle und freie Verbände spezialisierte Fachdienste vor:
- Caritasverband Frankfurt e.V.: Eltern- und Jugendberatung in der Stadtmitte (Alte Mainzer Gasse 21) und Nordweststadt (Ernst-Kahn-Straße 49a).
- Evangelischer Regionalverband: Evangelisches Zentrum für Beratung und Therapie Am Weißen Stein (Eschersheimer Landstraße 567) sowie Psychologische Beratungsstelle Höchst (Leverkuser Straße 7).
- Internationales Familienzentrum gGmbH (IFZ): Sophienstraße 46 in Bockenheim.
- Gesellschaft für Erziehung und Elternarbeit e.V.: Beratungsstellen in Preungesheim (Alt-Preungesheim 2) und Rödelheim (Alexanderstraße 29).
- Haus der Volksarbeit e.V.: Zentrum Familie in der Eschenheimer Anlage 21 (Nordend-West).
- Jüdisches Psychotherapeutisches Beratungszentrum e.V.: Myliusstraße 20 (Westend).
Lokales Verzeichnis aller 14 Frankfurter Beratungsstellen:
Über den zentralen Trägerverbund der Frankfurter Erziehungsberatungsstellen (ebffm.de) finden Sie mit wenigen Klicks die für Ihren Stadtteil zuständige Beratungsstelle, inklusive direkter Telefonnummern, Adressen und den Terminen für die wöchentlichen offenen Sprechstunden.
Typische Anlässe nach Entwicklungsphasen
Erziehungsberatung greift in jeder Lebensphase der Kindheit und Jugend. Die folgende Orientierung zeigt häufige Beratungsschwerpunkte:
| Entwicklungsphase | Altersbereich | Typische Belastungsanzeichen & Fragen | Mögliche Beratungsansätze |
|---|---|---|---|
| Frühe Kindheit & Autonomiephase | 0 bis 5 Jahre | Schwere Trotzanfälle, Schlaf- und Fütterprobleme, anhaltendes Beißen/Schlagen in der Kita, Trennungsängste | Stärkung der elterlichen Co-Regulation, videogestützte Interaktionsbegleitung, Schaffen verlässlicher Tagesstrukturen |
| Grundschulalter | 6 bis 10 Jahre | Hausaufgabenkonflikte, Schulunlust, psychosomatische Bauchschmerzen, Geschwisterrivalität, Grenzsetzung | Systemische Elternberatung, testpsychologische Abklärung von LRS oder Dyskalkulie, Kooperation mit Lehrkräften |
| Frühe Adoleszenz | 11 bis 14 Jahre | Streit um Smartphone-Zeiten, plötzlicher Leistungsabfall, sozialer Rückzug, Respektlosigkeit und Provokation | Erarbeitung klarer Familien- und Medienverträge, Konzept der elterlichen Präsenz, Vermittlungsgespräche |
| Jugendalter & Verselbstständigung | 15 bis 21 Jahre | Zukunftsängste, Schulabsentismus, gravierende Beziehungskonflikte mit Eltern, depressive Verstimmungen | Vertrauliche Einzelgespräche für Jugendliche (§ 8 Abs. 2 SGB VIII), lösungsorientierte Lebensplanung, Konfliktmediation |
Ablauf: Vom Erstkontakt bis zum Gespräch
- Kontaktaufnahme wählen: Sie rufen die für Ihren Stadtteil zuständige Beratungsstelle an, schreiben eine E-Mail oder nutzen eine offene Sprechstunde ohne Voranmeldung (z. B. donnerstags beim Internationalen Familienzentrum in Bockenheim oder bei der Caritas).
- Kurzes Vorgespräch: Eine Fachkraft erfasst Ihre Kontaktdaten und nimmt eine kurze Schilderung Ihres Anliegens auf. Akute Notfälle werden priorisiert; bei regulären Anfragen beträgt die Wartezeit in Frankfurt meist zwischen drei und acht Wochen.
- Das Erstgespräch (50 bis 90 Minuten): Im ersten Termin schildern Sie in geschützter Atmosphäre die Situation. Die Fachkraft hört unvoreingenommen zu, ordnet die Belastungen ein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen konkrete Ziele für die nächste Zeit.
- Flexible Folgebegleitung: Je nach Bedarf vereinbaren Sie weitere Termine (meist im Abstand von zwei bis vier Wochen). Oft reichen bereits drei bis sechs Sitzungen aus, um neue Handlungsfähigkeit im Alltag zu gewinnen.
Wer muss beim Ersttermin dabei sein?
Viele Eltern sind unsicher, ob das Kind oder beide Partner zwingend mitkommen müssen:
- Ein Elternteil allein: Ein Erstgespräch kann ohne Weiteres von einer Bezugsperson allein wahrgenommen werden. Bei getrennt lebenden Eltern ist die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten für ein orientierendes Erstgespräch nicht zwingend erforderlich.
- Ersttermin ohne Kind: Es ist fachlich oft sinnvoll, das Kind beim ersten Termin zu Hause zu lassen. So können Erwachsene offen über eigene Überlastungen, Paarstreitigkeiten oder Ängste sprechen, ohne das Kind zu belasten.
- Jugendliche ab 14 Jahren: Können sich auf eigenen Wunsch vollkommen eigenständig und ohne Wissen der Eltern beraten lassen.
Notfall-Anlaufstellen in Frankfurt am Main
Wenn Konflikte eskalieren, akute häusliche Gewalt droht oder eine seelische Krise keinen Aufschub duldet, stehen Ihnen in Frankfurt rund um die Uhr Notfalldienste zur Seite:
- Frankfurter Kinder- und Jugendschutztelefon (Jugend- und Sozialamt): Telefon gebührenfrei unter
0800 2010111oder069 212-44900. Montag bis Freitag von 8:00 bis 23:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 10:00 bis 23:00 Uhr. Amtliche Anlaufstelle bei akuten Überlastungskrisen und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. - Psychosozialer Krisendienst Frankfurt: Telefon
069 611375. Montag bis Freitag von 17:00 bis 1:00 Uhr, an Wochenenden von 9:00 bis 1:00 Uhr. Beratung bei schweren seelischen Ausnahmezuständen von Erwachsenen und Eltern. - Psychologische Soforthilfe für Kinder und Jugendliche (KJP Universitätsklinikum): Deutschordenstraße 50 in Frankfurt-Niederrad. Telefon
069 6301-5920(Notaufnahme:069 6301-5923). Für Kinder und Jugendliche in akuten psychiatrischen Krisen oder bei Suizidgefahr. - Nummer gegen Kummer (bundesweit anonym & kostenlos): Elterntelefon unter
0800 111 0550(Mo–Fr 9–11 Uhr, Di & Do 17–19 Uhr) sowie Kinder- und Jugendtelefon unter116 111(Mo–Sa 14–20 Uhr).
Vorbereitungs-Checkliste für das Erstgespräch
Drei Fragen für das nächste Familiengespräch
Anstatt sich im Alltag mit gegenseitigen Schuldzuweisungen zu überfordern, helfen drei strukturierte Fragen zur gemeinsamen Klärung:
- Welches wiederkehrende Streitthema belastet uns als Familie im Moment am meisten, und was wäre ein realistischer erster Schritt zur Entlastung?
- Haben wir bereits eine wohnortnahe Beratungsstelle in Frankfurt kontaktiert, um eine neutrale Außensicht auf die Situation zu bekommen?
- Wissen alle Familienmitglieder, dass ein Beratungsgespräch absolut vertraulich ist und keinerlei Meldung an Behörden erfolgt?
