Mieten, Monatskarten, Schwimmbadbesuche und Schulferien summieren sich in Frankfurt am Main schnell zu Beträgen, die Familienbudgets an ihre Grenzen bringen. Der Frankfurt-Pass ist das zentrale kommunale Instrument der Stadt, um Kindern und Eltern trotz knapper Kassen die Teilnahme am städtischen Leben zu ermöglichen. Ob über bestehende Sozialleistungen oder durch ein geringes Erwerbseinkommen: Viele Familien haben Anspruch, ohne es zu wissen.

Die Stadtverwaltung bündelt Details zu Voraussetzungen, Gültigkeit und Ausgabestellen in den offiziellen Informationen der Stadt Frankfurt zum Frankfurt-Pass. Auf dieser Seite erfahren Sie geordnet, welche Ersparnisse der Pass im Alltag bringt, wie das Antragsverfahren funktioniert und welches Sozialrathaus für Ihren Stadtteil zuständig ist.

Wer den Frankfurt-Pass bekommt: Zwei Wege zum Nachweis

Der Frankfurt-Pass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt am Main. Grundvoraussetzung für alle Antragstellenden ist der erste Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Frankfurt am Main. Die Prüfung erfolgt über zwei unterschiedliche Wege:

1. Nachweiserleichterung durch bestehende Leistungen

Familien, die bereits staatliche Unterstützung erhalten, müssen keine aufwendige Einkommensprüfung durchlaufen. Die Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheids genügt. Ein Anspruch besteht beim Bezug von:

  • Wohngeld: Familien, die einen Mietzuschuss vom Frankfurter Amt für Wohnungswesen erhalten, sind direkt passberechtigt.
  • Kinderzuschlag (KiZ): Eltern, die neben dem Kindergeld den Zuschlag der Familienkasse beziehen, können den Frankfurt-Pass beantragen.
  • Bürgergeld: Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II über das Jobcenter Frankfurt berechtigen unmittelbar.
  • Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt: Leistungen nach dem SGB XII über das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt eröffnen den Anspruch.
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Auch hier reicht der aktuelle städtische Leistungsnachweis aus.

Gerade für erwerbstätige Eltern mit mittlerem Einkommen ist der Weg über das Wohngeld oder den Kinderzuschlag wichtig: Wer diese Leistungen bezieht, gilt nicht als Bürgergeld-Empfänger, erhält durch den Frankfurt-Pass aber denselben Zugang zu städtischen Ermäßigungen.

2. Prüfung bei geringem Erwerbseinkommen

Auch ohne laufenden Bezug von Sozialleistungen können Familien den Pass erhalten, wenn das Haushaltseinkommen unter den maßgeblichen städtischen Einkommensgrenzen liegt. Das Jugend- und Sozialamt berechnet hierfür das bereinigte monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen und stellt es den tatsächlichen, angemessenen Warmmietkosten gegenüber. Freibeträge für Erwerbstätigkeit und minderjährige Kinder werden berücksichtigt.

Die wichtigsten Vergünstigungen für den Familienalltag

Der Frankfurt-Pass spart nicht an einer einzigen Stelle, sondern greift über das gesamte Kalenderjahr in verschiedenen Alltagsbereichen:

Vergünstigungen des Frankfurt-Passes auf einen Blick

Vergleich der wichtigsten Vergünstigungen des Frankfurt-Passes für Familien
BereichVergünstigung mit Frankfurt-PassAlltagsvorteil für Familien
Öffentlicher Nahverkehr (RMV)Berechtigung zur RMV-Monatskarte Frankfurt-Pass Mobil sowie Ermäßigungen bei Schülerticket und Hessenpass mobil.Deutliche Einsparung bei täglichen Wegen zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildung im Stadtgebiet.
Frankfurter BäderStark ermäßigter Eintritt in Hallen-, Frei- und Erlebnisbäder (Kinder 0,50 Euro, Erwachsene 1,00 Euro).Regelmäßige Schwimmausflüge in Rebstockbad, Titus Thermen oder Brentanobad bleiben bezahlbar.
Palmengarten & ZooKostenfreier Eintritt in den Palmengarten; stark ermäßigter Eintritt in den Frankfurter Zoo.Erholung im Grünen und Wochenendausflüge mit Kindern ohne Belastung des Haushaltsgeldes.
Kultur & StadtbüchereiKostenfreier Bibliotheksausweis der Stadtbücherei; 50 Prozent Nachlass für Erwachsene in städtischen Museen.Kostenloser Zugang zu Büchern, Medien und Lernhilfen für alle Schul- und Altersstufen.
Ferien & BetreuungBis zu 70 Prozent Kostenübernahme bei Ferienfreizeiten und Ferienspielen des städtischen Ferienkarussells.Verlässliche Betreuung in den Sommer- und Herbstferien ohne unbezahlbare Teilnahmegebühren.
Energie & HaushaltKostenloser Stromspar-Check und städtischer Gerätetausch-Zuschuss für alte Kühl- und Gefriergeräte.Dauerhafte Senkung der jährlichen Stromrechnung und Ersatz veralteter Großgeräte.

Schritt für Schritt zum Frankfurt-Pass

Die Beantragung ist unkompliziert und kann vollständig digital oder bei Bedarf persönlich erledigt werden:

  1. Anspruch und Unterlagen prüfen: Prüfen Sie, ob ein aktueller Bewilligungsbescheid (Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld) vorliegt oder ob Gehalts- und Mietabrechnungen zusammengestellt werden müssen.
  2. Antragsweg wählen: Reichen Sie den Antrag online über das Portal frankfurtpass.de ein oder vereinbaren Sie eine persönliche Vorsprache in Ihrem zuständigen Sozialrathaus.
  3. Dokumente einreichen: Laden Sie die Bescheide und Ausweisdokumente im Portal hoch oder bringen Sie die Unterlagen im Original zur Prüfung vor Ort mit. Ein Passfoto ist im Regelfall nicht mehr erforderlich.
  4. Pass nutzen: Nach Bewilligung erhalten Sie den Pass wahlweise als digitale Karte auf Ihr Smartphone oder im Scheckkartenformat per Post. Zeigen Sie den Pass bei städtischen Kassen zusammen mit einem Lichtbildausweis vor.

Zuständige Sozialrathäuser in Frankfurt

Wer den Antrag nicht online einreichen möchte oder persönliche Fragen hat, wendet sich an das für den jeweiligen Wohnbezirk zuständige Sozialrathaus des Frankfurter Jugend- und Sozialamtes:

  • Sozialrathaus Bockenheim: Zuständig für Bockenheim, Westend-Nord, Westend-Süd und Kuhwald.
  • Sozialrathaus Bornheim: Zuständig für Bornheim, Nordend-Ost, Nordend-West, Ostend, Fechenheim, Riederwald und Seckbach.
  • Sozialrathaus Gallus: Zuständig für Gallus, Gutleutviertel, Bahnhofsviertel, Innenstadt und Altstadt.
  • Sozialrathaus Höchst: Zuständig für den Frankfurter Westen mit Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Griesheim, Nied und Sossenheim.
  • Sozialrathaus Nordweststadt: Zuständig für Heddernheim, Niederursel, Praunheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach und Harheim.
  • Sozialrathaus Sachsenhausen: Zuständig für Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Oberrad, Niederrad, Schwanheim und den Flughafenbereich.

Praxishinweis für Familien mit Kindern ab sechs Jahren: Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr erhalten einen eigenen Frankfurt-Pass mit Namensaufdruck. So können Jugendliche beispielsweise selbstständig mit Freunden ins Schwimmbad gehen, die Stadtbücherei nutzen oder die Fahrkartenermäßigung im RMV nachweisen, ohne dass die Eltern anwesend sein müssen. Jüngere Kinder unter sechs Jahren sind bei den Sorgeberechtigten mitberücksichtigt.

Unterlagen, Fristen und Verlängerung

Damit das Sozialrathaus oder das Online-Portal den Antrag ohne Rückfragen bearbeiten kann, sollten folgende Nachweise vollständig vorliegen:

Der Frankfurt-Pass wird für die Dauer von zwölf Monaten ausgestellt. Bei einem befristeten Leistungsbescheid kann die Gültigkeit an den Zeitraum des Bescheids angepasst sein. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht: Reichen Sie den Folgebewilligungsbescheid etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf des Passes online ein oder legen Sie ihn im Sozialrathaus vor, um Unterbrechungen bei RMV-Tickets oder Ferienangeboten zu vermeiden.

Weiterführende Hilfen in Frankfurt

Der Frankfurt-Pass lässt sich im Familienalltag sinnvoll mit weiteren Angeboten kombinieren. Wer gezielt die Haushaltsausgaben für Heizung und Strom senken möchte, findet praktische Hebel in unserem Ratgeber Energie im Familienhaushalt sparen. Für Wochenenden und freie Nachmittage stellt unser Beitrag Familienzeit in Frankfurt planen Ausflugswege vor, die wenig Geld kosten und gut mit Bus und Bahn erreichbar sind. Wenn Sie Betreuungsplätze für jüngere Geschwisterkinder suchen, hilft der Leitfaden Kita-Platz in Frankfurt finden bei der Orientierung im städtischen Portal.

Stand: 30. Oktober 2026. Tarifbestimmungen, Gebührenordnungen und städtische Richtlinien können sich ändern. Prüfen Sie vor einem Neuantrag oder einer Ticketbuchung immer die tagesaktuellen Angaben des Jugend- und Sozialamtes sowie der beteiligten Einrichtungen.